Wenn Sie regelmäßig personen­bezogene Daten verarbeiten können unsere zertifizierten Daten­schutz­beauftragten Ihrem Unternehmen ohne Interessens­konflikt als externe Daten­schutz­beauftragte zur Seite stehen.

Externer Datenschutzbeauftragter

Viele Unternehmen benötigen einen Daten­schutz­beauf­tragten. Anstelle einen wertvollen Mitarbeiter inhouse zu schulen und für die umfangreichen Arbeiten abzustellen bietet urbanstudio Ihnen externe Daten­schutz­beauf­tragte als kosteneffektive Alternative.

Die vielen Vorteile liegen auf der Hand:

  • Kostenvorteil: Keine Kosten für Aus- und Weiter­bildung
  • Interessen­konflikt vermeiden: unabhängige und objektive Beratung
  • Flexibilität: Sie können die Zusammenarbeit jederzeit beenden
  • Synergien: Unsere Erfahrungen fließt in die individuelle Beratung ein
  • Ressourcen schützen: Ihre Mitarbeiter arbeiten produktiv für Ihren Erfolg

Informieren Sie sich gern auf dieser Seite darüber, wir wir Ihnen in puncto Daten­schutz deutschland­weit zur Seite stehen können. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbst­verständlich telefonisch zur Verfügung.

Unsere Leistungen

  • Aufbau der Daten­schutz-Dokumentation (Verzeichnis über die Verarbeitungs­tätigkeiten ua.)
  • Unterstützung bei der Erstellung Ihres Daten­schutz­handbuchs
  • Verwaltung der internen Daten­schutz­prozesse
  • Beratung bei der Daten­schutz-Folgen­abschätzung
  • Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Entwicklung von Datenschutzrichtlinien für Ihr Unternehmen
  • Beratung bezüglich aktueller Datenschutzfragen
  • Schulung und Belehrung der Mitarbeiter
  • regelmäßige Informationen zu daten­schutz­rechtlichen Regeln
  • Auskunft­serteilung an Betroffene (Kunden etc.)
  • Ansprechpartner für Fragen der Aufsichts­behörden
  • Beratung zu Datensicherheit in Ihrem Unternehmen

Daten­schutz­beauftragter für Unternehmen

Für den Einsatz unserer externen Daten­schutz­beauftragten für Unternehmen, Ärzte und Vereine berechnen wir individuelle monatliche Pauschal­preise.

HIER FEHLT NOCH WAS

Unterstützung der Verantwortlichen

Gern beraten und helfen wir Ihnen als Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter bei der Datenschutz-Dokumentation.

Unsere zertifizierten Daten­schutz­beauftragten helfen Ihnen gern bei der Erstellung einer umfassenden und gesetzlich vorgeschriebenen Daten­schutz-Dokumentation. Außerdem sind wir gern bei der Ausarbeitung von Verträgen über Auftrags­verarbeitung sowie der Erstellung der Verzeichnisse über die Verarbeitungs­tätigkeiten und der Erstellung der Kategorie­verzeichnisse behilflich.

Die Kosten werden zum Stundensatz von 89 Euro (zzgl. MwSt.) abgerechnet.

Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten

Braucht mein Unternehmen einen Daten­schutz­beauftragten?

Die Bestellung eines Daten­schutz­beauftragten ist in Art. 37 DSGVO und ergänzend in §38 I BDSG (neu) gesetzlich geregelt. Einen Daten­schutz­beauftragten muss Ihr Unternehmen hiernach berufen:

  • Wenn „in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personen­bezogener Daten“ beschäftigt sind. Personen­bezogene Daten sind sind – kurz gesagt – alle Informationen, die eine natürliche Person direkt oder indirekt identifizierbar machen, zum Beispiel Name, Anschrift aber auch Kontonummer, IP-Adresse, KFZ-Kennzeichen.
  • Wenn das Unternehmen „personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungs­forschung“ verarbeitet.
  • Wenn der Geschäfts­zweck des Unternehmens „in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten […] oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten […] besteht“. Besondere Kategorien von Daten sind sensible Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Ansichten, Sexualleben, sog. rassische und ethnische Herkunft.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Daten­schutz­beauftragten für Ihr Unternehmen benötigen, erörtern wir den möglichen Bedarf gern unverbindlich am Telefon.

Können Sie auch Vereinen einen Daten­schutz­beauftragten stellen?

Kurz: Ja. Viele Vereine benötigen einen Daten­schutz­beauftragten, wir haben einschlägige Erfahrung und können dem Vorstand und den Mitgliedern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Gern kommen wir bei Ihnen für ein unverbdinliches Kennenlernen vorbei.

Haben Sie Erfahrung bei der Betreuung von Ärzten?

Ja, für verschiedene Arztpraxen stellen wir bereits einen externen Daten­schutz­beauftragten. Und selbst­verständlich beraten wir auch Ihre Praxis gern in puncto Daten­schutz und Daten­sicherheit. Hier sind wir auch gern Ansprech­partner für die Patienten, helfen bei der nötigen Patienteninformation und unterstützen Sie bei der Erfüllung wichtiger Dokumentationspflichten.

Ist eine Zusammenarbeit außerhalb Berlins sinnvoll?

Viele Aufgaben eines externen Daten­schutz­beauftragten können wir für Sie auch von Berlin aus wahrnehmen. Persönliche Termine sind aber deutschlandweit jederzeit möglich. Wirklich nötig sind sie aber nur sehr selten.